Bewerbungsbilder bieten wir nach Terminvereinbarung im Fotostudio an. Dafür wird kein negativer Test
verlangt.
Bestellungen und Gutscheine können nach Vereinbarung abgeholt werden!
Alle anderen Fotoshootings können ebenso im Fotostudio stattfinden.
Hierfür benötigen wir ebenfalls keinen negativen Test.
2/3G-Regel für Fotostudios? NEIN!
Für alle Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, wurde die sog. 3G/2G-Regel eingeführt. Körpernahe Dienstleistungen erbringen insbesondere Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios. Hingegen zählen dazu nicht Schneider*innen oder Fotografen*innen, auch wenn sie im Rahmen ihrer Dienstleistungen den Kunden berühren müssen.
Was gilt für Fotografen?
Fotografen dürfen alle Gruppen so fotografieren, wie diese zusammengekommen sind. Der Fotograf ist dabei nicht verantwortlich, dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot (in der gen. Gruppe) eingehalten werden.
Was gilt für Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr?
Alle Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr dürfen weiterhin öffnen, egal wie hoch die 7-Tage-Inzidenz ist, also auch wenn die Inzidenz über
35, 50 oder 100 liegen sollte. Dabei muss auch nicht mehr unterschieden werden, ob der Betrieb nur handwerkliche Leistungen erbringt oder daneben auch Handel (ist bei
uns NICHT der Fall!) betreibt. Es gelten für alle Betriebe die gleichen unten dargestellten Hygieneanforderungen.
Hygieneanforderungen:
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personal und Kunden wird möglichst eingehalten.
- immer mit FFP2 Maske eintreten.
(z.B. beim Fotografieren).